Hierzulande existieren viele verschiedene Förderungen, die Sie im Laufe Ihres Lebens in Anspruch nehmen können. Eine davon ist das bekannte BAföG, das vor allem Schülern und Studenten zugutekommt. Dieses existiert auch als elternunabhängige Variante, die wir Ihnen im folgenden Artikel etwas näher bringen.

Kinder brauchen Aufmerksamkeit und Zeit. Das nicht nur hinsichtlich des Alltags. Auch in beruflicher Hinsicht trifft das zu. Nicht selten unterbrechen Eltern deshalb Ausbildung oder Studium, wenn der Nachwuchs da ist. Das sogenannte elternunabhängige BAföG ist eine wichtige finanzielle Unterstützung, die eine solche Unterbrechung sorgenfrei möglich macht. Auch im Zusammenhang mit einer beruflichen Neuorientierung können Sie die Förderung in Anspruch nehmen.
BAföG als Basis
BAföG soll Menschen in Berufsausbildung und Studium unterstützen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das trifft vor allem auf Schüler und Studenten zu, da diese aufgrund ihrer Ausbildung aus zeitlichen Gründen meist nicht in der Lage sind, nebenbei beruflich tätig zu sein. In diesem Fall sind zunächst jedoch deren Ehegatte und Eltern für eine finanzielle Unterstützung verantwortlich. Nur wenn das Einkommen dieser dafür nicht ausreichen sollte, springt der Staat ein und gewährt BAföG. Eine besondere Form des BAföG ist das elternunabhängige BAföG, das in § 11 Abs. 3 BAföG geregelt ist. Im Unterschied zum klassischen BAföG wird diese Leistung ohne Berücksichtigung des Elterneinkommens gewährt.
Das elternunabhängigen BAföG und seine Voraussetzungen
Obwohl das Einkommen der Eltern des Antragstellers keine Rolle für die Beantragung des elternunabhängigen BAföG spielt, existieren für dessen Bewilligung dennoch verschiedene Voraussetzungen. So erhalten Sie als Antragsteller beispielsweise dann elternunabhängiges BAföG, wenn Sie keine Eltern mehr haben oder keinen Kontakt mehr zu diesen pflegen. Liegt der Beginn ihrer Ausbildung nach Ihrem 30. Geburtstag oder besuchen Sie ein Abendgymnasium, kommt ebenfalls grundsätzlich nur elternunabhängiges BAföG in Betracht.
Als generelle Voraussetzung zur Gewährung der elternunabhängigen Förderung gelten bestimmte Beschäftigungszeiten. Diese sind erfüllt, wenn Sie vor Beginn von Ausbildung bzw. Studium mindestens fünf Jahre lang berufstätig waren – mit einem Monatseinkommen in Höhe von mindestens 716 Euro. Alternativ dazu wird auch eine frühere Ausbildung akzeptiert, wenn Sie zusammen mit Ihrer Berufstätigkeitszeit auf mindestens sechs Jahre kommen. Auch dabei gilt das Mindesteinkommen von 716 Euro. Als Beschäftigungszeit werden aber nicht nur klassische Berufsverhältnisse betrachtet. Zum Beispiel auch Wehr- bzw. Zivildienst, Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung, Bundesfreiwilligendienst oder Mutterschutz werden berücksichtigt.
Elternunabhängiges BAföG beantragen
Elternunabhängiges BAföG wird nicht mithilfe eines eigenen dafür bestimmten Formulars beantragt, sondern im Rahmen eines gängigen BAföG-Antrags. Das BAföG-Amt prüft von sich aus anhand Ihres Lebenslaufs, ob klassisches oder elternunabhängiges BAföG für Sie infrage kommt.