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Zuständige Familienkasse

Zuständige Familienkasse | Kindergeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Die für Sie zuständige Familienkasse hat ihren Sitz in der Regel in der für Ihre Gemeinde zuständigen Bundesagentur für Arbeit. Dort muss der Kindergeldantrag schriftlich eingereicht werden. Bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes sowie Empfängern von Versorgungsbezügen ist in der Regel die mit der Festsetzung der Bezüge befasste Stelle des jeweiligen öffentlichen Arbeitgebers für das Kindergeld zuständig.

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