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Die für Sie zuständige Familienkasse hat ihren Sitz in der
Regel in der für Ihre Gemeinde zuständigen Bundesagentur für
Arbeit. Dort muss der Kindergeldantrag schriftlich eingereicht werden. Bei Angehörigen des öffentlichen
Dienstes sowie Empfängern von Versorgungsbezügen ist in der
Regel die mit der Festsetzung der Bezüge befasste Stelle des jeweiligen öffentlichen Arbeitgebers für
das Kindergeld zuständig.
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