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Zählkind

Zählkind | Kindergeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist vorrangig Kindergeldberechtigt, ihm wird also das Kindergeld gezahlt. Der nachrangig Berechtigte erhält für dieses Kind kein Kindergeld, er kann dieses Kind jedoch als Zählkind aufführen. Wenn z.B. außer einem älteren Zählkind drei jüngere Kinder vorhanden sind, für die Kindergeld gezahlt wird, schiebt das Zählkind diese in der Rangfolge weiter, so dass für das jüngste (4.) Kind der erhöhte Kindergeldsatz von 179 Euro gezahlt wird.

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