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Weiterleitung

Weiterleitung | Kindergeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Die Rangfolge der Kindergeldberechtigten kann sich, z. B. durch den Wechsel der Haushaltszugehörigkeit des Kindes bei getrennt lebenden Eltern, ändern. Der nun kindergeldberechtigte Elternteil ist verpflichtet, die Weiterleitung des bereits gezahlten Kindergeldes an ihn durch den nicht mehr anspruchsberechtigten Elternteil zu bestätigen. Damit sieht die Familienkasse den Rückforderungsanspruch gegenüber dem nicht mehr Anspruchsberechtigten als erloschen an.

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