|

Für die Zeit, in der das Kind (Grund-) Wehrdienst oder Zivildienst leistet, steht den Eltern kein Kindergeld zu. Allerdings können
die Zeiten des Wehr- bzw. Zivildienstes an die maximale Kindergeld-Bezugszeit angehängt werden, sodass in diesem Fall auch über das 25.
Lebensjahr hinaus Kindergeld gezahlt wird.
Zurück zum Kindergeld-Glossar
|