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Wehrdienst

Wehrdienst | Kindergeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Für die Zeit, in der das Kind (Grund-) Wehrdienst oder Zivildienst leistet, steht den Eltern kein Kindergeld zu. Allerdings können die Zeiten des Wehr- bzw. Zivildienstes an die maximale Kindergeld-Bezugszeit angehängt werden, sodass in diesem Fall auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld gezahlt wird.

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