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Verlängerungstatbestände führen dazu, das für ein
Kind auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld gezahlt wird.
Zu den sog. Verlängerungstatbeständen gehören u. a. der Zivildienst und der Grundwehrdienst.
Eine Aufzählung der Verlängerungstatbestände finden Sie
in § 2 Abs. 3 Satz 1 BKGG (Bundeskindergeldgesetz).
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