familienkasse-info.de - Informationen und Hilfe zu Kindergeld und Elterngeld

familienkasse-info.de > Kindergeld > Kindergeld-Glossar > Verdienstgrenze

Verdienstgrenze

Verdienstgrenze | Kindergeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Wenn ein Kind 18 Jahre oder älter ist und über Einkünfte und Bezüge von z. Zt. jährlich mehr als 7.680 Euro verfügt, erlischt der Anspruch auf Kindergeld für dieses Kind. Bei der Berechnung des Kindergeldanspruchs werden Werbungskosten und der Arbeitnehmeranteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen von den Einnahmen abgezogen.

Zurück zum Kindergeld-Glossar

 
Der familienkasse-info.de Newsletter: Informationen rund ums Kindergeld & Elterngeld
Familienkasse aktuell
iPod Gewinnspiel
www.fonds-im-vergleich.de | www.premium-kapitalanlagen.de | www.guenstige-pkv.net | www.auto-steuer.de | www.vergleiche-deine-versicherungen.de
www.krankenversicherungen-im-vergleich.com | www.die-geldanlagen.de | www.beste-rendite.de | www.familienkasse-info.de | www.seguras-gruppe.de