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Übergangszeit (Zwangspause)

Übergangszeit (Zwangspause) | Kindergeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Kindergeld kann auch für eine Übergangszeit von maximal vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gezahlt werden. Eine Übergangszeit liegt z. B. zwischen Schulabschluss und Studienbeginn oder zwischen Examen und Referendariat vor. Auch vor oder nach dem Wehr- / Zivildienst bzw. einem Ersatzdienst besteht Anspruch auf Kindergeld, wenn sich eine (weitere) Berufsausbildung anschließt.

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