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Kindergeld kann auch für eine Übergangszeit von maximal vier
Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gezahlt werden. Eine Übergangszeit liegt z. B. zwischen Schulabschluss
und Studienbeginn oder zwischen Examen und Referendariat vor. Auch vor
oder nach dem Wehr- / Zivildienst bzw. einem Ersatzdienst besteht Anspruch
auf Kindergeld, wenn sich eine (weitere) Berufsausbildung anschließt.
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