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Studiengebühren

Studiengebühren | Kindergeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Studiengebühren sind „besondere Ausbildungskosten“, die als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Bei der Ermittlung des Kindergeldanspruchs werden die nachgewiesenen Studiengebühren von den Einkünften des studierenden Kindes abgezogen.

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