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Pflegekinder

Pflegekinder | Kindergeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern sondern in einer anderen Familie, der Pflegefamilie leben. Für die Pflegekinder besteht ein Kindergeldanspruch, wenn sie in den Haushalt des Antragstellers aufgenommen wurden und wie eigene Kinder zur Familie gehören.

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