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Neuantrag bei Volljährigkeit

Neuantrag bei Volljährigkeit | Kindergeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, muss ein schriftlicher Neuantrag auf Kindergeld gestellt werden. Es ist nicht ausreichend, wenn der Kindergeldberechtigte das weitere Vorliegen der Voraussetzungen anzeigt.

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