|

Liegen die Werbungskosten unter dem aktuellen Pauschbetrag für
Arbeitnehmer, müssen sie nicht nachgewiesen werden. Übersteigen
die Werbungskosten jedoch den Pauschbetrag ist ein Nachweis über
die gesamten Werbungskosten zu erbringen.
Zurück zum Kindergeld-Glossar
|