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Nachweis Werbungskosten

Nachweis Werbungskosten | Kindergeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Liegen die Werbungskosten unter dem aktuellen Pauschbetrag für Arbeitnehmer, müssen sie nicht nachgewiesen werden. Übersteigen die Werbungskosten jedoch den Pauschbetrag ist ein Nachweis über die gesamten Werbungskosten zu erbringen.

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