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Kinderzuschlag

Kinderzuschlag | Kindergeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Eltern mit geringem Einkommen, die unverheiratete, in ihrem Haushalt lebenden Kinder unter 25 Jahren versorgen, können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag bei ihrer zuständigen Familienkasse beantragen. Der Kinderzuschlag wird nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder bemessen und beträgt maximal 140 Euro pro Monat und berechtigtem Kind. Wer Leistungen der Sozialhilfe bezieht oder Empfänger von Arbeitslosengeld II ist, dem wird kein Kinderzuschlag gewährt.

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