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Haushaltsaufnahme

Haushaltsaufnahme | Kindergeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Kinder, die in den Haushalt aufgenommen werden, sind bei der Kindergeldzahlung berücksichtigungsfähig, z.B. Pflegekinder, Kinder des Ehepartners aus einer früheren Ehe, nichteheliche Kinder. Eine Haushaltsaufnahme liegt vor, wenn das Kind ständig in der gemeinsamen Wohnung des Antragstellers lebt. Die bloße Anmeldung bei der Meldebehörde oder eine tageweise Betreuung des Kindes reichen nicht aus um eine Haushaltsaufnahme zu begründen.

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