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Freiwilliges soziales Jahr, freiwilliges ökologisches Jahr

Freiwilliges soziales Jahr, freiwilliges ökologisches Jahr | Kindergeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Ein Kind über 18 Jahren, das ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableistet (nach den jeweiligen Förderungsgesetzen), kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei der Kindergeldzahlung berücksichtigt werden.

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