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Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist für die Durchführung
des Familienleistungsausgleichs (Kindergeld) zuständig. Die Fachaufsicht
soll die einheitliche Rechtsprechung, z.B. durch Herausgabe von Dienstanweisungen
oder Musterentscheidungen, sicherstellen.
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