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Einspruch

Einspruch | Kindergeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Ist der Kindergeldberechtigte mit der Entscheidung der Familienkasse über die Kindergeldfestsetzung nicht einverstanden, hat er die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats schriftlich bei der zuständigen Familienkasse erfolgen.

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