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Einkünfte

Einkünfte | Kindergeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Als Einkünfte gelten alle in § 2 Abs. 1 EStG aufgeführten Einkünfte, z. B. Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, usw. Diese steuerpflichtigen Einnahmen werden abzüglich der Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben bei der Ermittlung des Kindergeldanspruchs berücksichtigt. Zu den Einkünften zählen z. B. Ausbildungsvergütungen, Hinterbliebenenrente, Einnahmen aus Kapitalvermögen.

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