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Sämtliche Einnahmen in Geld (oder Geldeswert), die nicht zu versteuern
sind, werden zu den Bezügen gezählt. Dies gilt auch für
pauschal versteuerten Arbeitslohn. Zu den Bezügen gehören
z. B. Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld,
Krankengeld, Renten, Arbeitnehmersparzulage,
evtl. Unterhaltsleistungen.
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