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Beweisurkunden

Beweisurkunden | Kindergeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Im Kindergeldantrag müssen bestimmte Angaben durch Urkunden bzw. Bescheinigungen nachgewiesen werden. Eine Haushaltsbescheinigung ist nötig für die Kinder, die in Ihrem Haushalt leben. Für Kinder, die außerhalb Ihres Haushaltes leben, wird eine Lebensbescheinigung gefordert. Bei Neugeborenen reicht die Geburtsurkunde aus, sofern darin Ihr Wohnort eingetragen ist und sie innerhalb von sechs Monaten nach Geburt des Kindes vorgelegt wird.

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