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Im Kindergeldantrag müssen bestimmte
Angaben durch Urkunden bzw. Bescheinigungen nachgewiesen werden. Eine Haushaltsbescheinigung ist nötig
für die Kinder, die in Ihrem Haushalt leben. Für Kinder, die
außerhalb Ihres Haushaltes leben, wird eine Lebensbescheinigung
gefordert. Bei Neugeborenen reicht die Geburtsurkunde aus, sofern darin
Ihr Wohnort eingetragen ist und sie innerhalb von sechs Monaten nach
Geburt des Kindes vorgelegt wird.
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