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Wenn für ein neugeborenes Kind erstmals
Kindergeld beantragt wird, bekommen Sie von der zuständigen
Familienkasse grundsätzlich einen schriftlichen Bescheid über
die Festsetzung des Kindergeldes. Haben
Sie für ein Kind schon Kindergeld erhalten und wird dies nach einer
Überprüfung unverändert gezahlt, erhalten Sie in der
Regel keinen schriftlichen Bescheid.
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