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Bescheid

Bescheid | Kindergeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Wenn für ein neugeborenes Kind erstmals Kindergeld beantragt wird, bekommen Sie von der zuständigen Familienkasse grundsätzlich einen schriftlichen Bescheid über die Festsetzung des Kindergeldes. Haben Sie für ein Kind schon Kindergeld erhalten und wird dies nach einer Überprüfung unverändert gezahlt, erhalten Sie in der Regel keinen schriftlichen Bescheid.

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