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Dieses Gesetz regelt die Unterstützung durch den Staat bezüglich
der Ausbildung von Schülern und Studenten. In der Umgangssprache
ist mit „BaföG“ die Förderung gemeint, die sich
aus dem Gesetz ergibt. Bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge bezüglich des Kindergeldes
findet nur der Zuschussteil der Ausbildungsbeihilfe Berücksichtigung
und nicht der Darlehensteil.
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