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Die tatsächlichen Aufwendungen eines Kindes für die Ausbildung, die bei der Ermittlung
der Einkünfte dem Grunde und der Höhe
nach als Werbungskosten zu berücksichtigen
sind, werden besondere Ausbildungskosten genannt. Zu den besonderen
Ausbildungskosten gehören z. B. Studiengebühren,
Kosten für Bücher oder auch Fahrtkosten.
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