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Ausbildung

Ausbildung | Kindergeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld erhalten. Die schulische Ausbildung endet mit Ablauf des Schuljahres, die Berufsausbildung am Tag der (Gesellen-)Prüfung und die Ausbildung in akademischen Berufen ist mit Ablegung der ersten Staatsprüfung bzw. einer entsprechenden Abschlussprüfung beendet.

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