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Kinder, die sich in der Ausbildung befinden,
können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld erhalten.
Die schulische Ausbildung endet mit
Ablauf des Schuljahres, die Berufsausbildung am Tag der (Gesellen-)Prüfung und die
Ausbildung in akademischen Berufen ist mit Ablegung der ersten Staatsprüfung
bzw. einer entsprechenden Abschlussprüfung beendet.
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