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Aufhebung

Aufhebung | Kindergeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt (Alter des Kindes, Aufnahme einer Berufstätigkeit, u.a.), wird die Kindergeldfestsetzung geändert bzw. aufgehoben. Dies geschieht mit Wirkung zum Zeitpunkt der veränderten Voraussetzungen. Die Aufhebung (oder Veränderung) wird für die Zukunft und gegebenenfalls auch für die Vergangenheit vorgenommen.

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