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Anspruchskonkurrenz

Anspruchskonkurrenz | Kindergeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Pro Kind wird nur einem Kindergeldberechtigten das Kindergeld gezahlt. Gibt es mehrere Berechtigte (Anspruchkonkurrenz), bekommt derjenige das Kindergeld, in dessen Haushalt das Kind lebt. Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mehrerer Berechtigter, bestimmen diese untereinander, wer das Kindergeld erhalten soll. Wenn das Kind nicht in den Haushalt eines Kindergeldberechtigten aufgenommen wurde, so bekommt derjenige das Kindergeld, der dem Kind (die höchste) Unterhaltsrente zahlt.

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