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Pro Kind wird nur einem Kindergeldberechtigten das Kindergeld gezahlt. Gibt es mehrere Berechtigte (Anspruchkonkurrenz),
bekommt derjenige das Kindergeld, in dessen Haushalt das Kind lebt. Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mehrerer
Berechtigter, bestimmen diese untereinander, wer das Kindergeld erhalten
soll. Wenn das Kind nicht in den Haushalt eines Kindergeldberechtigten
aufgenommen wurde, so bekommt derjenige das Kindergeld, der dem Kind
(die höchste) Unterhaltsrente zahlt.
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