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Seit 1996 gehört das Kindergeld zum Steuerrecht. Nach dem Einkommensteuergesetz
haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld, die in Deutschland ihren Wohnsitz
bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben oder die im Ausland wohnen und
in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Sind
diese Voraussetzungen erfüllt, ist der Anspruch auf Kindergeld
für folgende Kinder gegeben: für
leibliche Kinder, für Stiefkinder,
für Adoptiv- und Pflegekinder sowie
für Enkelkinder, sofern diese im Haushalt des Antragstellers leben.
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