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Die Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld liegt allgemein
bei Vollendung des 18. Lebensjahres. Unter bestimmten Voraussetzungen
kann das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt
werden: z.B. bei Studium, bei
Pausen zwischen gesetzlichem Wehrdienst und Studien- / Ausbildungsbeginn (max. vier Monate), bei freiwilligem
ökologischen / sozialen Jahr, Arbeitslosigkeit, Ausbildung. Behinderten
Kindern kann gegen Nachweis auch über das 25. Lebensjahr hinaus
Kindergeld gezahlt werden.
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