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Änderung in den Verhältnissen

Änderung in den Verhältnissen | Kindergeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Wer Kindergeld beantragt bzw. erhält, ist verpflichtet der Familienkasse alle Änderungen in den Verhältnissen, die für den Bezug von Kindergeld erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen. Die Kindergeldfestsetzung wird dann mit Wirkung zum Zeitpunkt der Veränderung aufgehoben bzw. geändert.

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