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Wer Kindergeld beantragt bzw. erhält, ist verpflichtet der Familienkasse alle Änderungen in den Verhältnissen, die für den Bezug
von Kindergeld erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen. Die Kindergeldfestsetzung wird dann mit Wirkung zum Zeitpunkt der Veränderung aufgehoben bzw. geändert.
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