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Diese „Annahme an Kindes statt“
(Annahme als Kind), wird durch den Annahmebeschluss beim Vormundschaftsgericht
rechtsgültig. Mit der Adoption wird das Eltern-Kind-Verhältnis
rechtlich begründet und das adoptierte Kind einem leiblichen Kind
gleichgestellt ohne Berücksichtigung der biologischen Abstammung.
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