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Die Familienkasse prüft
jährlich, ob die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von
Kindergeld vorgelegen haben. Diese abschließende Prüfung
wird anhand von Nachweisen bzw. Unterlagen
des Kindergeldberechtigten durchgeführt.
Sollte die Prüfung ergeben, dass in der Vergangenheit kein Anspruch
auf Kindergeld bestand, muss das zu Unrecht bezogen Geld der Familienkasse
erstattet werden.
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