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Kinder, die keine Berufsausbildung beginnen (oder fortsetzen) können, weil der Ausbildungsplatz fehlt,
werden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei der Zahlung von Kindergeld
berücksichtigt. Nachweise über die ernsthaften Bemühungen
einen Ausbildungsplatz zu finden, müssen erbracht werden (Bewerbungen).
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