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Kinder ohne Ausbildungsplatz

Kinder ohne Ausbildungsplatz | Kindergeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Kinder, die keine Berufsausbildung beginnen (oder fortsetzen) können, weil der Ausbildungsplatz fehlt, werden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei der Zahlung von Kindergeld berücksichtigt. Nachweise über die ernsthaften Bemühungen einen Ausbildungsplatz zu finden, müssen erbracht werden (Bewerbungen).

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