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Teilzeitarbeit (während der Bezugszeit)

Teilzeitarbeit (während der Bezugszeit) | Elterngeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Eltern, die Teilzeit arbeiten, können nur dann Elterngeld beziehen, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden nicht überschreitet. Die Höhe des Elterngeldes beträgt dann 67 Prozent des entfallenden Teileinkommens. Aber auch hier gilt die Bemessungsgrenze von 2700 Euro, d. h. als Einkommen vor der Geburt werden vom Staat maximal 2700 Euro berücksichtigt. Wenn beide Eltern nach der Geburt mehr als 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie kein Elterngeld.

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