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Eltern, die Teilzeit arbeiten, können nur dann Elterngeld beziehen,
wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden nicht überschreitet.
Die Höhe des Elterngeldes beträgt dann 67 Prozent des entfallenden Teileinkommens. Aber auch
hier gilt die Bemessungsgrenze von 2700 Euro, d. h. als Einkommen vor
der Geburt werden vom Staat maximal 2700 Euro berücksichtigt. Wenn
beide Eltern nach der Geburt mehr als 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten
sie kein Elterngeld.
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