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Schwerstbehinderung

Schwerstbehinderung | Elterngeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Ist es einem Elternteil objektiv nicht möglich die Elternzeit zu übernehmen, z. B. bei einer Schwerstbehinderung, bei schwerer Krankheit oder wenn eine Gefährdung des Kindeswohles vorliegt, kann der andere Elternteil für die vollen 14 Monate Elterngeld erhalten.

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