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Partnermonate

Partnermonate | Elterngeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Jeder Familie stehen generell 12 Monate Elterngeld zu. Zwei zusätzliche „Partnermonate“ sind möglich, wenn sich der (vor der Geburt erwerbstätige) Partner mindestens zwei Monate an der Kindererziehung beteiligt. Meist ist das der Vater. Er muss dann die Erwerbstätigkeit reduzieren (auf maximal 30 Wochenstunden) oder auch vorübergehend aufgeben.

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