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Jeder Familie stehen generell 12 Monate Elterngeld zu. Zwei zusätzliche
„Partnermonate“ sind möglich, wenn sich der (vor der
Geburt erwerbstätige) Partner mindestens zwei Monate an der Kindererziehung
beteiligt. Meist ist das der Vater. Er muss dann die Erwerbstätigkeit
reduzieren (auf maximal 30 Wochenstunden) oder auch vorübergehend
aufgeben.
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