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Nachweise

Nachweise | Elterngeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Zur Antragstellung des Elterngeldes müssen folgende Nachweise erbracht werden: 1. die Geburtsbescheinigung (Geburtsurkunde), 2. Nachweise zum Erwerbseinkommen, 3. Arbeitszeitbestätigung bei Teilzeitarbeit im Bezugszeitraum (durch den Arbeitgeber) bzw. bei selbstständiger Arbeit Erklärung über die Arbeitszeit, 4. eine Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld sowie 5. eine Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Davon abweichend können in einzelnen Ländern noch andere Unterlagen verlangt werden. Welche das sind, ist den Elterngeld - Merkblättern des jeweiligen Landes zu entnehmen.

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