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Zur Antragstellung des Elterngeldes müssen folgende Nachweise
erbracht werden: 1. die Geburtsbescheinigung (Geburtsurkunde), 2. Nachweise
zum Erwerbseinkommen, 3. Arbeitszeitbestätigung bei Teilzeitarbeit
im Bezugszeitraum (durch den Arbeitgeber)
bzw. bei selbstständiger Arbeit Erklärung über die Arbeitszeit,
4. eine Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
sowie 5. eine Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Davon abweichend können in einzelnen Ländern noch andere Unterlagen
verlangt werden. Welche das sind, ist den Elterngeld - Merkblättern
des jeweiligen Landes zu entnehmen.
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