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Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld | Elterngeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Während der 8 Wochen Mutterschutzfrist haben Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und einen Arbeitgeberzuschuss. In dieser Zeit wird kein Elterngeld gezahlt, da Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss das ausfallende Nettoeinkommen ersetzen. Der mit der Geburt des Kindes entstehende Anspruch auf Elterngeld wird auf den Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss taggenau angerechnet. Der Bezugszeitraum des Elterngeldes wird durch den Bezug von Mutterschaftsleistungen somit nicht verlängert.

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