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Geschwisterbonus

Geschwisterbonus | Elterngeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Unter gewissen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf den „Geschwisterbonus“. Außer dem neuen Kind müssen mindestens ein Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei Geschwister unter sechs Jahren vorhanden sein. Der Geschwisterbonus wird in Höhe von 10 Prozent des Elterngeldes gezahlt, mindestens jedoch 75 Euro monatlich. Mit dem Ende des Monats, in dem das ältere Geschwisterkind seinen dritten bzw. sechsten Geburtstag vollendet, entfällt der Geschwisterbonus und der Grundbetrag des Elterngeldes läuft bis zum Ende des Bezugszeitraumes weiter.

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