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Unter gewissen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf den „Geschwisterbonus“.
Außer dem neuen Kind müssen mindestens ein Geschwisterkind
unter drei Jahren oder zwei Geschwister unter sechs Jahren vorhanden sein. Der Geschwisterbonus wird in Höhe
von 10 Prozent des Elterngeldes gezahlt, mindestens jedoch 75 Euro monatlich.
Mit dem Ende des Monats, in dem das ältere Geschwisterkind
seinen dritten bzw. sechsten Geburtstag vollendet, entfällt der
Geschwisterbonus und der Grundbetrag des Elterngeldes läuft bis
zum Ende des Bezugszeitraumes weiter.
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