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Die Monate, in denen für ein älteres Geschwisterkind Elterngeld
gezahlt wurde und deshalb kein bzw. nur ein geringeres Einkommen vorhanden
war, werden bei der Einkommensermittlung zur Berechnung des Elterngeldes
für ein jüngeres Kind nicht mitgezählt. So wird ein Absinken
des Elterngeldes für das jüngere Kind vermieden.
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