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Für geringverdienende Erwerbstätige mit einem Nettoeinkommen
von bis zu 1.000 Euro monatlich enthält das Elterngeldgesetz eine
besondere Regelung. Für je 2 Euro, die das Nettoeinkommen unter
1.000 Euro liegt, steigt das Elterngeld um 0,1 Prozent an (bis auf maximal
100 Prozent). Bei einem Nettoverdienst von 900 Euro beträgt das
Elterngeld somit 72 Prozent (648 Euro), bei einem Verdienst von 340
Euro werden 100 Prozent Elterngeld gezahlt.
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