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Geringverdiener

Geringverdiener | Elterngeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Für geringverdienende Erwerbstätige mit einem Nettoeinkommen von bis zu 1.000 Euro monatlich enthält das Elterngeldgesetz eine besondere Regelung. Für je 2 Euro, die das Nettoeinkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt das Elterngeld um 0,1 Prozent an (bis auf maximal 100 Prozent). Bei einem Nettoverdienst von 900 Euro beträgt das Elterngeld somit 72 Prozent (648 Euro), bei einem Verdienst von 340 Euro werden 100 Prozent Elterngeld gezahlt.

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