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Für alle Kinder, die bis zum 31.12.2006 geboren wurden, gilt weiterhin
das Bundeserziehungsgeldgesetz. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt
sind, erhalten die Anspruchsberechtigten maximal 24 Monate lang Erziehungsgeld.
Die Eltern, die bereits einen Anspruch auf Erziehungsgeld haben, behalten
diesen für den bewilligten Zeitraum. Für alle ab dem 01.01.2007
geborenen Kinder tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes.
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