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Dehnung des Elterngeldes

Dehnung des Elterngeldes | Elterngeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Es besteht die Möglichkeit den Bezugszeitraum des Elterngeldes auf die doppelte Zeit (24 bzw. 28 Monate) zu strecken, wenn es monatlich nur zur Hälfte in Anspruch genommen wird. Das kann sich günstig auf die Höhe der Einkommensteuer auswirken, da das Eltergeld progressionsrelevant ist, d. h. das Elterngeld wird zur Berechnung des Steuersatzes dem Einkommen hinzugerechnet. Auf das Eltergeld selbst werden jedoch keine Steuern erhoben.

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