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Es besteht die Möglichkeit den Bezugszeitraum des Elterngeldes auf die doppelte Zeit (24 bzw. 28 Monate) zu strecken,
wenn es monatlich nur zur Hälfte in Anspruch genommen wird. Das
kann sich günstig auf die Höhe
der Einkommensteuer auswirken, da das Eltergeld progressionsrelevant
ist, d. h. das Elterngeld wird zur Berechnung des Steuersatzes dem Einkommen hinzugerechnet. Auf das Eltergeld selbst werden jedoch
keine Steuern erhoben.
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