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Bezugsdauer

Bezugsdauer | Elterngeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Bis zu 12 Monate kann ein Elternteil Elterngeld beziehen. Zwei zusätzliche (Partner-) Monate sind möglich, wenn der bis dahin berufstätige andere Elternteil die Kinderbetreuung für (mindestens) 2 Monate übernimmt. Es ist für die Eltern auch möglich, die Elterngeldmonate gleichzeitig in Anspruch zu nehmen, z. B. je sieben Monate für beide Elternteile. Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht erhalten für die vollen 14 Monate Elterngeld, sofern eine vorher ausgeübte Erwerbstätigkeit reduziert wird. Ebenfalls 14 Monate Elterngeld gibt es für Elternteile, deren Partner die Elternzeit objektiv nicht übernehmen kann, z. B. wegen schwerer Erkrankung oder Schwerstbehinderung.

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