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Bis zu 12 Monate kann ein Elternteil Elterngeld beziehen. Zwei zusätzliche
(Partner-) Monate sind möglich, wenn der bis dahin berufstätige
andere Elternteil die Kinderbetreuung für (mindestens) 2 Monate
übernimmt. Es ist für die Eltern auch möglich, die Elterngeldmonate
gleichzeitig in Anspruch zu nehmen, z. B. je sieben Monate für
beide Elternteile. Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht erhalten für die vollen 14 Monate Elterngeld,
sofern eine vorher ausgeübte Erwerbstätigkeit reduziert wird.
Ebenfalls 14 Monate Elterngeld gibt es für Elternteile, deren Partner
die Elternzeit objektiv nicht übernehmen kann, z. B. wegen schwerer
Erkrankung oder Schwerstbehinderung.
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