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Das Elterngeld wird sowohl erwerbstätigen als auch erwerbslosen
Elternteilen gezahlt, ebenso Eltern in Ausbildung oder Studium, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandten dritten Grades. Für
diejenigen, die mehr als 30 Stunden pro Woche berufstätig sind,
entfällt der Anspruch auf Elterngeld.
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