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Berechnung

Berechnung | Elterngeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Um die Höhe des Elterngeldes zu berechnen, wird das durchschnittliche Nettoerwerbseinkommen zugrunde gelegt, das in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt erzielt wurde. Allerdings werden solche Monate, in denen Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für ein anderes Kind gezahlt wurden, nicht mitgerechnet. So wird ein Absinken des Elterngeldbetrages für das jüngere Kind verhindert. Ebenso wird mit Monaten verfahren, in denen wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung Einkommensausfälle zu verzeichnen sind.

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