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Um die Höhe des Elterngeldes zu berechnen, wird das durchschnittliche
Nettoerwerbseinkommen zugrunde gelegt, das in den letzten 12 Kalendermonaten
vor der Geburt erzielt wurde. Allerdings werden solche Monate, in denen Mutterschaftsgeld oder Elterngeld
für ein anderes Kind gezahlt wurden, nicht mitgerechnet. So wird
ein Absinken des Elterngeldbetrages für das jüngere Kind verhindert.
Ebenso wird mit Monaten verfahren, in denen wegen einer schwangerschaftsbedingten
Erkrankung Einkommensausfälle zu verzeichnen sind.
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