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Der Antrag für das Elterngeld ist schriftlich bei der zuständigen
Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes einzureichen. Das Elterngeld
kann mit dem Tag der Geburt des Kindes beantragt werden. Spätestens
drei Monate nach der Geburt sollte das Elterngeld beantragt sein, da
rückwirkende Zahlungen nur für die letzten drei Monate geleistet
werden.
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