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Alleinerziehende können für die kompletten 14 Monate Elterngeld
beziehen. Hierbei wird vorausgesetzt, dass die / der Alleinerziehende
eine vorher ausgeübte Erwerbstätigkeit bis auf max. 30 Stunden
pro Woche reduziert. Wurde vor der Geburt keiner Erwerbstätigkeit
nachgegangen, haben auch Alleinerziehende nur auf 12 Monate Elterngeld
Anspruch.
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