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Änderungsmitteilung

Änderungsmitteilung | Elterngeld-Glossar auf www.familienkasse-info.de

Sämtliche Änderungen, die für die Gewährung des Elterngeldes maßgeblich sind, müssen unverzüglich mitgeteilt werden. Ändert sich z. B. das bei Teilzeitarbeit im Bezugszeitraum prognostizierte durchschnittliche Erwerbseinkommen, kann sich damit auch die Höhe des Elterngeldanspruchs ändern. Nach dem Ende des Elterngeldbezuges wird geprüft, ob evtl. Elterngeld zurückgezahlt werden muss oder sogar noch nachgezahlt wird.

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