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Wer mit einem Kind in einem Haushalt lebt, das mit dem Ziel der Annahme
als Kind aufgenommen wurde, hat Anspruch auf Elterngeld. Für ein
angenommenes Kind kann das Elterngeld vom Tag der Aufnahme in den Haushalt
der berechtigten Person für die Dauer von bis zu 14 Monaten, längstens
jedoch bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes gezahlt
werden.
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