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Single-Väter und Ihre Rechte – das Straßburger Urteil

(nth) Der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof hat Deutschland durch sein Urteil auferlegt, die ledigen Väter besser zu stellen - zum Wohle der Kinder.

Nach einem Rechtsstreit, der fast neun Jahre gedauert hat, bekommt Horst Zaunegger endlich Recht. Der Vater einer heute 14jährigen Tochter kämpft seit 2001 für ein gemeinsames Sorgerecht zusammen mit der Mutter für das nichteheliche Kind. Die Mutter hatte dem nicht zugestimmt und die Rechtslage in Deutschland gibt ihm keine Möglichkeit gegen den Widerspruch der Mutter vorzugehen. Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte am Donnerstag erhielt Zaunegger zwar nicht das Sorgerecht, aber das Gericht stellte fest, dass das deutsche Sorgerecht nichteheliche Väter diskriminiert. Es verstößt deshalb gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und muss geändert werden.
 
 „Das ist ein Tag der Freude und Genugtuung für mich“, sagte Zaunegger. Die Folgen des Urteils werden ihm wohl nichts mehr nützen, da die neuen Gesetze wohl erst in Kraft treten werden, wenn seine Tochter fast volljährig ist. Den Musiker hat es aber dennoch bestärkt sich durch die juristischen Instanzen gekämpft zu haben. „Ich habe mich von Anfang an nicht als gleichberechtigtes Elternsubjekt gefühlt“, sagte er. „Dieses Ohnmachtsgefühl hat mich über Jahre motiviert.“ Nun hat er ein Urteil erkämpft, das den ledigen Vätern in Deutschland und vor allen Dingen ihren Kindern von Nutzen sein wird.

Recht der Kinder auf eine Mutter und einen Vater

„Dieses Urteil ist sehr zu begrüßen“, sagte Nina Dethloff, Professorin für Familienrecht an der Universität Bonn. „Es stärkt die Elternrechte von Vätern und wendet sich gegen die Diskriminierung von nichtehelichen Kindern.“ Das Kindeswohl habe bei den Sorgerechtsregelungen im Mittelpunkt zu stehen, ermahnte sie noch einmal. Zauneggers Anwalt Georg Rixe machte noch auf einen anderen Aspekt aufmerksam: „Das Urteil stärkt auch das Recht von nichtehelichen Kindern auf beide Eltern“. Es gehe schließlich nicht nur um die Rechte, sondern auch um die Pflichten der Väter. „Die Mutter kann sich von ihrer Verantwortung ja auch nicht befreien“, sagte Rixe.

Es wäre zwar für beide Parteien möglich den Fall noch vor die Große Kammer des Gerichtshofs zu bringen, aber es ist wahrscheinlicher, dass die Bundesregierung sich das Urteil so schon zu Herzen nimmt und das Sorgerecht ändert. Die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) teilte am Nachmittag mit, man werde „die Debatte über gesetzgeberische Änderungen jetzt sorgfältig und mit Hochdruck führen“. 1998 hatte es eine Reform des Kindschaftsrechts gegeben. Seit dem hat in Deutschland grundsätzlich die Mutter das Sorgerecht. Ein gemeinsames Sorgerecht ist nur mit ihrer Zustimmung möglich. Verweigert sie die Zustimmung, hat der Vater keine Handhabe.

Missbrauch des Sorgerechts als Machtinstrument

Aber schadet ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter wirklich dem Kind? Die Auffassung, dass die Mutter schon schwerwiegende Gründe haben werde, wenn sie das gemeinsame Sorgerecht ablehne, obwohl sie mit dem Vater zusammenlebe, überzeugte die Richter nicht. Dass dies eine Fehleinschätzung sein könnte, beweißt auch der Fall Zaunegger. Der Vater hatte kein vollkommen zerrüttetes Verhältnis zur Mutter seiner Tochter. Den Umgang mit dem Mädchen teilte er sich nach der Trennung zunächst einvernehmlich mit der Mutter. Aber trotz des guten Verhältnisses lehnte die Mutter das gemeinsame Sorgerecht ab. „Das Sorgerecht ist ein ganz wichtiges Machtinstrument“, sagte Kläger Zaunegger zur Motivation.

Ebenso wandte sich der Menschenrechtsgerichtshof auch gegen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das das deutsche Sorgerecht 2003 für verfassungsgemäß erklärt hatte. „Das Urteil liegt voll auf der Linie unserer Argumentation“, so Anwalt Rixe zufrieden. Das Gericht gab dem Kläger darin Recht, dass nichteheliche Väter gegenüber der Mutter und gegenüber verheirateten Vätern diskriminiert werden. 

Laut Familienrechtlerin Dethloff gibt es nun zwei Modelle, wie die Bundesregierung das Sorgerecht neu gestalten könnte. Wenn der Mutter wie bisher grundsätzlich das Sorgerecht eingeräumt und nur ihr unumstößliches Vetorecht abgeschafft würde, hätten wir die eine Variante. Dann könnte der Vater das gemeinsame Sorgerecht bei Gericht beantragen. Die zweite Variante geht noch weiter, indem Mutter und Vater nach Geburt und Anerkennung der Vaterschaft grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht bekommen. Das wäre eine parallele Regelung zu der für verheiratete Paare.

Eine kurzfristige Entscheidung wird es von der Bundesregierung aber wohl nicht geben. Die Ergebnisse einer Studie des Deutschen Jugendinstitutes, die den Alltag in nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit gemeinsamen Kindern untersucht, werden erst Ende 2010 dem Justizministerium vorliegen. Sie sollen in die Gesetzgebung  mit einfließen. Doch Anwalt Rixe mahnt die Regierung: „Das Urteil aus Straßburg ist unverzüglich umzusetzen.“

Quelle: Focus Money Online vom 03.12.2009

 

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